Schon gewusst: Unternehmensnachfolge: Employee-Buy-Out als Option

Laut dem „Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2024“ der KfW wird sich der Engpass bei Unternehmensnachfolgen im deutschen Mittelstand („Nachfolgelücke“) weiter verschärfen.

Schon gewusst: Employee-Buy-out beschreibt den Erwerb eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils durch seine Belegschaft

Demnach gibt es zu wenige Interessenten, die ein Unternehmen übernehmen möchten. Aufgrund der Nachfolgelücke ziehen 231.000 Unternehmen bis Ende dieses Jahres eine Stilllegung in Betracht. Eine mögliche Nachfolgelösung für viele mittelständische Unternehmen könnte das Employee-Buy-Out (EBO) darstellen.

Mitarbeiter übernehmen das Unternehmen und die Geschäftsführung

Das Employee-Buy-Out beschreibt den Erwerb eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils durch die Belegschaft. Der Erwerb erfolgt dabei nicht unmittelbar, sondern über eine Genossenschaft, zu der sich die Mitarbeiter im Vorfeld des Unternehmenserwerbs zusammenschließen. 

In der Folge übernimmt die Genossenschaft vom Unternehmer die Geschäftsanteile des Unternehmens („Genossenschaftsmodell“). Das Genossenschaftsmodell eignet sich deshalb besonders gut für die Unternehmensnachfolge durch die Belegschaft, weil hier die Solidarität und gleichberechtigte Teilhabe im Fokus stehen und die Genossenschaft im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft demokratischer organisiert ist. Der Sinn und Zweck einer Genossenschaft besteht primär nicht in der Beteiligung an Kapital und Rendite, sondern in der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder.

Hinweis: Im Falle eines EBO besteht der Genossenschaftszweck darin, die Fortführung des Unternehmens und die Erwerbstätigkeit der Mitglieder zu sichern sowie deren persönliche und berufliche Entwicklung zu fördern. Davon profitieren die Mitarbeiter und das Unternehmen gleichermaßen.

Gruppe von Personen im Gespräch mit Dame im Vordergrund

Moderate Höhe des Geschäftsanteils ermöglicht Teilhabe aller

Der Geschäftsanteil einer Genossenschaft stellt den Maximalbetrag in Euro dar, mit dem sich ein Mitglied mit Einlagen beteiligen darf. Bei der EBO handelt es sich dabei regelmäßig um einen Betrag zwischen 100 und 1.000 Euro. Dadurch ist sichergestellt, dass jedem Mitarbeiter die Möglichkeit der Teilhabe an der Genossenschaft eröffnet ist.

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Quelle: www.gmbh-beratungsbrief.de GmbH-Geschäftsführer Persönlich (Ausgabe 4 – 28. Februar 2025)

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