Schon gewusst: 12,82 Euro Mindestlohn: Verdienstgrenze bei Minijobs steigt auf 556 Euro
Geringfügigkeitsgrenze: So wird die Verdienstgrenze im Minijob berechnet
Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel ein Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen darf. Sie ist dynamisch und hängt von der Höhe des Mindestlohns ab. Steigt der gesetzliche Mindestlohn, so steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob. Der maximale monatliche Verdienst (Geringfügigkeitsgrenze) im Minijob wird ausgehend von einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden berechnet. Zur Umrechnung dieses Wochenwerts in einen Monatswert wird folgende Formel angewendet: Verdienstgrenze = Mindestlohn x 130/3. Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. Für 2025 gilt folgende Berechnung: Verdienstgrenze = 12,82 Euro x 130/3 = 555,53 Euro, aufgerundet 556 Euro.
Unser Tipp: Für Arbeitgeber hat die Erhöhung der Verdienstgrenze u. U. zur Folge, dass sie eine Anpassung der Arbeitsverträge vornehmen müssen. Denn wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht grundsätzlich die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, muss der Stundenlohn des Minijobbers entsprechend angepasst werden.
Gestiegener Mindestlohn hat neue Untergrenze für Einstiegsbereich im Midijob zur Folge
Der als Midijob bezeichnete Übergangsbereich beginnt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei 2.000 Euro monatlich. Im Zuge der Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze durch Erhöhung des Mindestlohns beginnt ein Midijob 2025 ab einem Verdienst von 556,01 Euro monatlich (2024: 538,01 Euro).
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Quelle: www.gmbh-beratungsbrief.de (Ausgabe 24.-20. Dezember 2024)